Bitte nicht voreilig auf eine besonders treffende oder kreative Lösung festlegen! Denn der schönste Produkt-, Marken- oder Firmenname hilft Ihnen nichts, wenn Sie ihn aus rechtlichen Gründen nicht verwenden dürfen. Und die passende(n) Internet-Domain(s) sollten ja ebenfalls noch frei sein.

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Der Desk Research durch Wildner+Designer

Ist eine Reihe an interessanten Namensvorschlägen gefunden, sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen. Das Vorgehen ist dabei individuell zu bemessen.
Mit nur wenig Aufwand und Kosten verbunden ist eine erste Recherche durch Wildner+Designer. Wir suchen in Firmenregistern, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie bei Domain-Providern nach identischen sowie ähnlichen Bezeichnungen. Soweit bereits hier ein Konflikt erkennbar ist, sollte der entsprechende Vorschlag verworfen werden. In manchen Fällen bleibt der Großteil an Ideen auf der Strecke. Verbleiben noch mehrere Möglichkeiten, erstellen wir eine pragmatische Bewertung. Auf dieser Basis kann der Kunde seine Entscheidung treffen – oder besser: eine weitere Priorisierung. Denn meist kann noch immer keine rechtssichere Bewertung erfolgen.

Als Beispiel die Recherche nach der erfolgreich eingetragenen Marke „newfs“ auf der Internet-Plattform des Deutschen Patent- und Markenamts:

Die Suchmaske auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts
Die Suchmaske auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts
Die beiden Ergebnisse zum Suchbegriff „newfs“
Die beiden Ergebnisse zum Suchbegriff „newfs“
Die detaillierten Infos zur Eintragung der Wort-Marke
Die detaillierten Infos zur Eintragung der Wort-Marke
Die detaillierten Infos zur Eintragung der Wort-Bild-Marke
Die detaillierten Infos zur Eintragung der Wort-Bild-Marke

Die Namensprüfung durch den Fachanwalt

Um Ihnen die nötige Sicherheit zu verschaffen, leiten wir den oder die Wunschnamen weiter an unseren Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Er kennt die Branchen und weiß, wie eine Abgrenzung zu bestehenden anderen Kennzeichen erfolgen muss. Er gibt uns eine realistische Einschätzung, ob der gewählte Begriff tatsächlich verfügbar ist und ob er auch vom Deutschen Patent- und Markenamt als eintragungsfähig angesehen wird. Zu beachten ist dabei, dass neue Kennzeichen lokal, national und gegebenenfalls auch international einsetzbar sind – auch wenn sie zunächst nur in Deutschland eingesetzt werden sollen. 

Besonders bei Kunstnamen sollte sorgfältig nach entgegenstehenden Drittrechten recherchiert werden. Dies können andere Marken oder Firmennamen sein, aber auch Titelschutzrechte. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Vermeidung von Kennzeichenkollisionen. Denn identische oder ähnliche Kennzeichen, die für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen bereits Schutz genießen, können Ihnen viel Ärger bereiten, wenn diese übersehen werden.

 

Auf der Suche nach dem richtigen Kennzeichen –
ein Beitrag der Anwaltskanzlei Dietmar Dorn

Nach über 20-jähriger Beschäftigung mit dem Markenrecht lehrt die Erfahrung, dass man um die sich hieraus ergebenden Probleme letztlich nicht herumkommt, aber man diese Probleme durchaus dadurch vereinfachen kann, indem man sich ihrer frühzeitig annimmt. Daher erscheint die baldige Einbindung fachkundiger Personen in den Kennzeichenfindungsprozess als sehr wichtig, es sei denn, man möchte einen „Blindflug“ riskieren oder trotz erheblichen Aufwands im Kennzeichenfindungsprozess wieder auf „Los“ zurückgeschickt werden. Auch sollte man im Rahmen der Kennzeichenfindung immer Begriffsalternativen im Auge behalten, da man zumeist Ausweichmöglichkeiten braucht.

Über den Begriff des Kennzeichens

Kennzeichen im weiteren Sinne können vielfältiger Natur sein.
Hierunter fallen im klassischen Sinne alle Kennzeichen, die das Markengesetz aufzählt und die im Wirtschaftsleben Kennzeichenfunktion haben, aber sehr unterschiedlich in Erscheinung treten können, sei es die Marke auf einer Teeverpackung zur Individualisierung eines bestimmten Tees eines bestimmten Unternehmens oder im Gegensatz hierzu das Unternehmenskennzeichen selbst, welches als Name, Firma, Firmenkürzel, Unternehmensschlagwort, Logo oder als besondere Bezeichnung des Geschäftsbetriebs selbst erscheint.
Auch können hierzu Werktitel kommen, die als Namen oder besondere Bezeichnungen für Druckschriften, Film- und Tonwerke, Bühnenwerke oder sonstige vergleichbare Werke wie z. B. Softwaretitel Verwendung finden.

Die Relevanz von Domainnamen

Weiterhin gibt es Domainnamen, die zunächst keine Kennzeichenqualität haben, da ihnen zunächst nur die technische Funktion einer Rechneradresse zugesprochen wird. Es gibt aber Domainnamen, die kennzeichnende Funktion aufweisen und sich insoweit als Verletzung älterer Namens- und Kennzeichenrechte darstellen können, wenn z. B. eine Domain aufgrund ihrer konkreten Verwendung und Verbindung mit dem Inhalt einer Webseite als Verwendung eines Firmennamens anzusehen ist, hierdurch Kennzeichenqualität erlangt und aus diesem Grund beachtlich ist oder weil unter einer Domain eine Internet-Zeitung als Online-Produkt vertrieben wird, während offline dieser Zeitungstitel bereits existiert etc.
Daher empfiehlt es sich je nach Funktion des gewünschten Kennzeichens die Verfügbarkeit des gewünschten Kennzeichens nach Waren- und/oder Dienstleistungsgruppen oder branchenbezogen zu recherchieren.

Die Kosten zu Recherche und Eintragung

Die Kosten einer solchen Recherche richten sich nach dem Umfang des damit einhergehenden Aufwandes. Üblicherweise muss für eine reine Marken-Identitätsrecherche bei einer Waren- und Dienstleistungsklasse mit Kosten in Höhe von 175,00 € bei einer entsprechenden Marken-Ähnlichkeitsrecherche mit 300,00 € gerechnet werden. In diesem Zusammenhang würde auch bereits vorab die Frage geklärt, ob der Schutzfähigkeit des Namens oder der Marke absolute Hindernisse entgegenstehen würden, weil der gewünschte Begriff beschreibender Natur ist oder er keine Unterscheidungskraft aufweist.

Für die Betreuung eines Markenanmeldeverfahrens einschließlich der Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses muss mit Kosten in Höhe von 400,00 € gerechnet werden. Die Amtsgebühr der Markenanmeldung beträgt 300,00 €, wobei mit dieser Gebühr 3 frei wählbare Waren- und Dienstleistungsklassen abgedeckt werden.

Rechtsanwalt Dietmar Dorn

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