Nicht nur Staatstrojaner werden von Datenschützern zurückgepfiffen. Auch das meist verwendete Web-Analysewerkzeug Google Analytics musste seine Funktionalitäten an strenge Auflagen anpassen. Wie Ihnen der kostenlose Dienst helfen kann und was spätestens seit September 2011 beim Einsatz zu berücksichtigen ist, haben wir für Sie zusammengefasst.

Tipps, Tools & Toys

Integration und Funktionen

Nach Anlegen eines Benutzer-Accounts kann Goolge Analytics in Websites mit einem Content Management System (CMS) in der Regel innerhalb einer Stunde integriert werden. Der sog. Tracking-Code muss hierbei nur einmalig in einem "zentralen" Template, das allen Seiten zugrunde liegt, eingebunden werden. Bei Websites ohne CMS muss der Tracking-Code in jede einzelne Seite eingebunden werden. Nachdem der Tracking-Code integriert ist, stehen spätestens am Folgetag erste Daten zur eigenen Auswertung zur Verfügung. Neben den üblichen Zahlen zu Besuchen und Seitenaufrufen beinhalten die über Google Analytics auswertbaren Daten die folgenden Informationen:

  • die verkürzte IP-Adresse jedes Seitenbesuchers*
  • über welchen Link auf welcher Seite bzw. über welche Suchmaschine und Suchbegriffe die Besucher kommen
  • die Navigationswege, welchen Besucher auf Ihrer Website folgen (z. B.: Auf der Startseite klicken 25% der Besucher unmittelbar auf die Seite mit Kontaktdaten.)
  • wie lange sich Besucher auf jeder einzelnen Seite aufhalten
  • über welche Seiten der Internetauftritt aufgerufen oder verlassen wird
  • aus welchen Städten und Ländern die Besucher stammen

* Um den Zugriff zu anonymisieren, darf die IP-Adresse nach den aktuellen Richtlinien nicht mehr vollständig erfasst werden. Google Analytics zeigt dem Nutzer anstelle der IP-Adresse in der Regel auch "nur" den Namen bzw. die Domäne des Internet-Zugangs der Besucher an. Erkennbar ist hierbei z. B. der Internetanbieter, oftmals aber auch die Namen der Unternehmen, von welchen aus zugegriffen wurde.

Die sinnvolle Nutzung der Daten

Das pure Sammeln von Rohinformationen alleine hat logischerweise noch keinen positiven Effekt auf Ihr Online-Marketing. Nur wenn über einen gegebenenfalls auch längeren Zeitraum zusammengetragene Erkenntnisse in die permanente Pflege der Webseite einfließen, erweist sich die Erfassung der Besuchsdaten als nützlich.

Beispiele:

"Wer" besucht die Website?

Es sei anfangs gleich darauf hingewiesen, dass Google Analytics kein Werkzeug zur Analyse bzw. dem Tracking einzelner Besucher ist. Dies liegt zum einen daran, dass der Nutzer von Google Analytics nicht die erfassten Rohdaten zu sehen bekommt, sondern zur einfachen Auswertung daraus gewonnene Zahlen, Verhaltensmuster und Infos der Besucher im Gesamten. Und zum anderen natürlich an der Anonymisierung der erfassten IP-Adressen.
Neben den grundsätzlichen Informationen zur Anzahl von Besuchern und Besuchen erfährt man z. B. den Standort, die Spracheinstellungen, welche Browser verwendet werden, welche Bildschirmauflösungen verwendet werden etc. Dies liefert ebenfalls relevante Informationen zur aktuellen Reichweite und technischen Weiterentwicklung der Website.

Über welchen Link oder welche Suche kommen die Besucher?

Zu wie vielen Besuchen Links aus Webverzeichnissen tatsächlich führen, hilft bei der Abwägung von Kosten und Nutzen dieser Dienste. Für Zugriffe über (Link-)Partner kann man sich einfach freuen. Praktisch ist natürlich auch zu erfahren: Wer verlinkt auf meine Website ohne mein direktes Zutun? Will hier jemand loben oder gar lästern? Gleich welcher Art – für das Ranking bei Suchmaschinen sind diese "Back Links" ein wichtiger Faktor.

Entscheidende Rückschlüsse ermöglicht die Erfassung der Suchbegriffe. Kommt es bei bestimmten Keywords oder Kombinationen zu häufigeren Treffern, bestätigt dies die vorangegangene redaktionelle Arbeit. Was es weiter zu verbessern gilt, liefert Google Analytics aber nicht frei Haus: Keywords, auf welche die Website von Suchmaschinen noch nicht oder noch zu schlecht gefunden wird. Und hier beginnt Onsite Suchmaschinenoptimierung - die strategische Integration von potentiellen Suchmaschinentreffern.

Wie klicken sich die Besucher durch die Website - welche Seiten werden am häufigsten aufgerufen?

Die Aufzeichnung der Navigationsschritte kann zur Verbesserung der Benutzerführung beitragen. Auf jeden Fall lehrreich ist, welche Inhalte wie häufig besucht werden. So kann z. B. überraschen, welch hohes Interesse Inhalten zu Mitarbeitern zukommt im Vergleich zu fachlichen Informationen. Entsprechend könnte sich die Aufmerksamkeit bei der Erstellung und Ausgestaltung verschiedener Inhalte ganz anders verteilen.

Wie lange verweilen Besucher?

Dies hängt natürlich auch von der Gesamtstruktur und Komplexität der einzelnen Seite, ihren Inhalten und den Zielen der Besucher ab - nicht nur von der Qualität. Auf den kompletten Besuch bezogen ist die Verweildauer aber sicher ein wichtiges Maß. Haben die Besucher nicht das Gefühl, hier richtig zu sein, laufen Suchmaschinenoptimierung, wie auch bezahlte Treffer, ins Leere.

Wo springen Besucher ab?

Im Idealfall ist dies die Kontaktseite – bei Shops die Bestellbestätigung.

Ist das alles?

Die Auswertung der Informationen, welche Google Analytics zur Verfügung stellt, muss auch für jede Website im Kontext Ihrer Ziele erfolgen. Unser Artikel ist nur ein kurzer Überblick zu den Möglichkeiten mit Google Analytics.

Seit September 2011 gültige Vorgaben

Um Google Analytics datenschutzkonform einsetzen zu können, müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung: Vor dem Einsatz von Analytics muss der Webseitenbetreiber mit Google einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Ein entsprechendes Formular hält Google hierfür bereit.
  • Anonymisierung der IP-Adressen: Um die aktive Anonymisierung der IP-Adressen zu gewährleisten, muss der deutsche Website-Betreiber auf jeder eingebundenen Einzelseite die Codezeile "_anonymizeIp()" einbinden.
  • Neuer Datenschutzhinweis: Auf die Nutzung von Google Analytics ist zwingend hinzuweisen.
  • Widerspruchsrecht der Betroffenen: Per Datenschutzerklärung muss der Betreiber über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und auf die Möglichkeit, der Erfassung durch Google Analytics zu widersprechen, hinweisen.
  • Löschung bereits gesammelter Daten: Vor der Umsetzung der o. g. Punkte wurden alle Daten unrechtmäßig gewonnen und sind somit zu löschen.

Fazit

Die neuen Vorgaben zum Einsatz von Google Analytics verursachen weder einen nennenswerten (Mehr-)Aufwand, noch behindern sie den Gewinn relevanter Informationen. Sollten Sie Google Analytics aktuell noch nicht oder nicht mehr datenschutzkonform nutzen, unterstützen wir Sie gerne ohne große Umstände.

Ihr Ansprechpartner: Frank Bauer (fb@wildner-designer.de - 0911 / 780 784 41)