Unternehmen, die Auslandsgeschäfte tätigen, kennen die Bankdaten IBAN und BIC schon lange. Ab dem 1. Februar 2014 werden diese auch für Inlandsgeschäfte verpflichtend und lösen dann Kontonummer (Kto.-Nr.) und Bankleitzahl (BLZ) ab.

Da wir regelmäßig für unsere Kunden Briefbögen gestalten, haben wir uns rechtzeitig damit beschäftigt, wie sich die neuen und wesentlich längeren Nummern elegant setzen lassen, und haben zwei Musterlösungen für Sie entwickelt.

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Laut einer Studie der Universität Regensburg sind viele Unternehmen noch nicht auf das neue, europäisch einheitliche Zahlungsverfahren SEPA vorbereitet und haben teilweise sogar noch nichts von der damit verbundenen „SEPA-Migrationsordnung“ gehört.

Das hat das IHK-Magazin „Wirtschaft in Mittelfranken“ zum Anlass genommen, um in der aktuellen Ausgabe auf die kommenden Änderungen beim Zahlungsverkehr einzugehen. Der Artikel ging aber nicht auf die Angabe der Bankdaten in Medien ein. So stellt sich für Unternehmen, die bisher nur Inlandsgeschäfte getätigt haben, in nächster Zeit die Aufgabe, ihre Briefbögen überarbeiten zu lassen. Wir empfehlen Ihnen Folgendes:

  1. Wenn Sie noch eine größere Menge an Briefbögen haben und diese aus Umwelt- oder Kostengründen erst aufbrauchen möchten, dann drucken Sie IBAN und BIC beispielsweise in den Rechnungstext ein.

    Abzuwägen ist dabei aber, dass der Druck neuer Briefbögen keine nennenswerten Kosten verursacht, wie Ihnen folgendes Beispiel zeigt:

    Briefbogen, 1-seitig, DIN A4, 90 g/qm Offsetpapier weiß, Druck 4/0-farbig, Lieferung per Kurier, inkl. 15 % Agenturgewährleistung:

    • 1.000 Blatt: 43,70 EUR netto
    • 2.000 Blatt: 52,90 EUR netto
    • 5.000 Blatt: 104,65 EUR netto
  2. Wenn Sie sich also entscheiden, neue Briefbögen zu drucken, lassen Sie am besten die alten und die neuen Bankdaten in die Angaben integrieren – also die noch aktuelle Kontonummer und BLZ sowie die künftigen IBAN und BIC. (Unternehmen, welche bisher schon Auslandsgeschäfte tätigen, haben dies natürlich schon längst so gelöst). Die Auflage dieser Version können Sie getrost für 3 Jahre auslegen.

Erst nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Februar 2016 sollten nur noch IBAN und BIC an die Kunden weitergegeben werden.

Vielleicht könnte diese Umstellung für Sie aber auch der Anlass sein, um die Gestaltung Ihrer Geschäftsdrucke ohne jeden Zeitdruck zu hinterfragen. Könnten diese zeitgemäßer und prägnater umgesetzt werden? Oder bietet es sich an, das komplette Corporate Design weiterzuentwickeln?
Hierfür empfehlen wir uns natürlich gerne als kreativer und zuverlässiger Partner.