An dieser Neuerung kommt kein Unternehmen vorbei: Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Durch die neue Regelung soll die Verarbeitung und der Schutz von personenbezogenen Daten EU-weit vereinheitlicht werden.

Dies betrifft auch jeden Internet-Auftritt eines europäischen Unternehmens oder Unternehmens mit Sitz in der EU. Deshalb sollten Sie Ihre Website in Hinsicht auf die DSGVO prüfen. Anpassungen können z. B. nötig sein, wenn durch Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen, Cookies usw. personenbezogene Daten gesammelt werden. Zumindest ergibt sich die Pflicht einer aktuellen Datenschutzerklärung auf jeder Website.

Tipps, Tools & Toys

Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk für eine fachgerechte Beratung!

Unser Rat ist daher: Das Thema auf die lange Bank schieben, bringt nichts. Informieren Sie sich – oder besser: Lassen Sie rechtsverbindlich prüfen, welche Aktivitäten bei Ihnen notwendig sind. Gerne beauftragen wir einen ausführlichen Check Ihrer Website. Die notwendigen Maßnahmen setzen wir dann in direkter Zusammenarbeit mit unserem Anwalt für Internet-Recht um.

Wildner+Designer nutzt zusätzlich zur Rechtsberatung die permanente Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Dadurch wird bei einer günstigen monatlichen Gebühr die Einhaltung der Richtlinien nachhaltig sichergestellt. Der Einsatz eines internen Datenschutzbeauftragten – in der Regel ein(e) Mitarbeiter(in) aus Ihrem Unternehmen – kann im Einzelfall auch sinnvoll sein. Zumeist sind aber umfangreiche, fachbezogene Schulungen mit einzukalkulieren, durch welche die interne Lösung nicht immer wirtschaftlich rentabel ist.

Bei Bedarf können wir unseren Kunden gerne unsere Kooperationspartner empfehlen. Unser Rechtsanwalt und unser Datenschutzbeauftragter bieten aufgrund der intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit sehr gute Konditionen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, nutzen Sie diesen „Mengenrabatt“!